Die Uhr tickt – am 𝟮𝟴. 𝗝𝘂𝗻𝗶 𝟮𝟬𝟮𝟱 tritt das 𝗕𝗮𝗿𝗿𝗶𝗲𝗿𝗲𝗳𝗿𝗲𝗶𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝘀𝘁ä𝗿𝗸𝘂𝗻𝗴𝘀𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 (𝗕𝗙𝗦𝗚) in Deutschland in Kraft. Erstmals wird auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet – ein bedeutender Schritt zur Stärkung der digitalen Zugänglichkeit.

Das Gesetz schreibt unter anderem die Barrierefreiheit für Websites bestimmter Branchen sowie generell für Webseiten im „elektronischen Geschäftsverkehr“ vor.

Für IT-Dienstleister wie uns bedeutet das: Webseiten und Mobiles Apps nach EN 301 549 und WCAG Katalog zu optimieren. Zudem werden Prozesse und Workflows angepasst, um Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken und um Kunden aktiv zu informieren und zu begleiten.

Was noch so dazu gehört und worauf zu achten ist finden Sie hier in unserer Linksammlung zu dem Thema:

Nützliche Links

Rechtliche Grundlagen & Selbstchecks

Technische Anforderungen & Standards

Tools zur Prüfung von Websites


Fazit: Barrierefreiheit ist die Zukunft

Das BFSG ist keine Hürde, sondern eine Chance: Unternehmen, die jetzt in digitale Zugänglichkeit investieren, stärken nicht nur ihre Rechtssicherheit, sondern auch ihre Marke – und erreichen mehr Menschen.

Wir begleiten Sie gern auf dem Weg zur barrierefreien Website – strategisch, technisch und mit Weitblick.